Modellrechnung ab 2027 · Stand 21.10.2026
Ihr Altersvorsorge-Depot-Rechner
Was könnte aus Ihrem Altersvorsorge-Depot werden? Berechnen Sie Ihre möglichen Zulagen und sehen Sie, wie sich Ihre Einzahlungen bei unterschiedlichen Renditen entwickeln könnten.
Der Rechner gibt Ihnen eine erste Orientierung zum Altersvorsorge-Depot. Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir anschließend passende Angebote für Ihre private Altersvorsorge - je nach Produkt ohne Garantie oder mit vertraglicher Absicherung. Ihre Wünsche und Fragen stehen dabei im Mittelpunkt.
Ihre Angaben
Ihre Modellrechnung
So setzt sich Ihr Guthaben zusammen
Die Zulagen enthalten bereits alle Grund- und Kinderzulagen sowie einen gegebenenfalls berücksichtigten Bonus über die gesamte Sparzeit.
Im ersten Sparjahr: Grundzulage und Kinderzulage. Diese Beträge sind in den gesamten Zulagen bereits enthalten.
Einmal Geld auszahlen lassen?
Zu Beginn der Auszahlungsphase können Sie bis zu 30 % auf einmal entnehmen, ohne allein deshalb die Förderung zurückzahlen zu müssen. Das bedeutet nicht steuerfrei.
Mögliche monatliche Auszahlung ansehen
Wie könnte sich das Guthaben nach der einmaligen Auszahlung auf monatliche Beträge verteilen? Hier können Sie mit einer weiteren Rechenannahme spielen.
Vor Kosten, Steuern und möglichen Versicherungsbeiträgen. Das verbleibende Guthaben wird im Modell bis zum gewählten Endalter vollständig aufgebraucht. Es ist kein Geld für eine anschließende lebenslange Rente zurückgelegt.
Diese freie Beispielrechnung zeigt keine garantierte oder lebenslange Rente und bildet keinen konkreten vertraglichen Auszahlungsplan ab. Wertschwankungen und Kosten können dazu führen, dass das Geld früher aufgebraucht ist. Die tatsächliche Ausgestaltung besprechen wir anhand der verfügbaren Produkte.
Sie sparen mehr als 150 € im Monat
Beide Teile bilden zusammen den oben gezeigten Depotwert. Bei der späteren Auszahlung gelten für die beiden Teile unterschiedliche Steuerregeln.
So könnte sich Ihr Depot entwickeln
Ihr Altersvorsorge-Depot. Gemeinsam das passende Angebot finden.
Der Rechner zeigt Ihnen, was Einzahlungen, Zulagen, Laufzeit und angenommene Rendite bewirken können. Welches Altersvorsorge-Depot oder alternative geförderte Garantieprodukt zu Ihnen passt, klären wir gemeinsam mit Ihnen.
Sobald konkrete Produkte verfügbar und für uns prüfbar sind, vergleichen wir die uns zugänglichen Angebote: anhand von Gesamtkosten, Anlageauswahl, Flexibilität und Auszahlungsbedingungen. Dabei berücksichtigen wir Ihre Ziele, Ihre finanzielle Situation und Ihren Umgang mit Risiken. Eine Werbeaussage allein ist für uns keine Entscheidungsgrundlage.
Sie möchten sich frühzeitig informieren? Sprechen Sie mit uns - persönlich oder mit unserem Team. Dieser Altersvorsorge-Depot-Rechner empfiehlt noch kein bestimmtes Produkt.
Sie gelangen direkt zum Kontaktformular von adbVerKo. Die Angaben aus dem Rechner werden nicht automatisch übertragen.
Die wichtigsten Fragen - einfach erklärt
Wie viel meiner Einzahlung wird gefördert?
Für bis zu 150 € im Monat beziehungsweise 1.800 € im Jahr gibt es Zulagen. Höhere Beiträge sind möglich, bringen aber keine zusätzlichen Zulagen. Die Kinderzulage ist schon bei 25 € Monatsbeitrag vollständig erreicht.
Beispiel: Sie zahlen 500 € im Monat ein. 150 € werden bei der Zulage berücksichtigt; die übrigen 350 € sparen Sie zusätzlich ohne weitere Zulagen. Die Aufteilung sehen Sie oben in Ihrer Rechnung.
Worauf zahle ich später Steuern?
Beispiel: Sie erhalten 600 € Rente im Monat. Stammt diese Rente vollständig aus geförderten Einzahlungen, müssen Sie die gesamten 600 € als Einkommen versteuern - nicht nur den Gewinn. Die tatsächliche Steuer hängt von Ihrem gesamten Einkommen und den dann geltenden Freibeträgen ab.
Was gilt, wenn ich mehr als 150 € im Monat einzahle?
Der Teil oberhalb der Fördergrenze wird anders behandelt. Ihre zusätzlichen Einzahlungen werden bei einer späteren Kapitalauszahlung nicht einfach noch einmal vollständig versteuert; grundsätzlich betrifft die Besteuerung dort die Erträge. Bei einer lebenslangen Rente wird ein gesetzlich festgelegter Ertragsanteil besteuert. Die genaue Regel hängt von Auszahlung und Vertragsbedingungen ab.
Die steuerliche Behandlung Ihrer konkreten Auszahlung klären wir anhand des späteren Produkts und Ihrer persönlichen Situation. Der Rechner zieht keine spätere Steuer ab.
Auch eine einmalige Kapitalauszahlung von bis zu 30 % ist nicht automatisch steuerfrei. Eine größere Auszahlung kann Ihren Steuersatz in diesem Jahr erhöhen.
Braucht der Rechner mein Bruttogehalt?
Für die hier berechneten Zulagen nicht. Sie richten sich nach Ihrem Eigenbeitrag und den berücksichtigten Kindern, nicht nach Ihrem Gehalt.
Über die Steuererklärung kann ein zusätzlicher Vorteil entstehen. Dafür wäre Ihre persönliche Steuersituation wichtig. Diesen Vorteil berechnet das Modell nicht und zählt ihn deshalb auch nicht zum Depotwert hinzu.
Was ist mit meinem bestehenden Riester?
Ein neues Depot bedeutet nicht automatisch, dass Sie Ihren Riester-Vertrag kündigen müssen. Die Ihnen zustehende Förderung richtet sich nach Ihren Einzahlungen und wird nicht doppelt gewährt. Beim Neuabschluss wechseln Sie grundsätzlich in das neue Fördersystem, auch für den Altvertrag.
Ob Sie Riester weiter besparen oder beitragsfrei stellen, besprechen wir anhand Ihres Vertrags. Die Förderung kann auf Verträge aufgeteilt werden; sie fließt nicht automatisch ausschließlich ins neue Depot. Dieses Beispiel rechnet vereinfachend mit der gesamten künftigen Zulage für das neue Depot.
Fallen Krankenkassenbeiträge an?
- Pflichtversichert als Rentner: Auf diese private geförderte Vorsorge grundsätzlich keine zusätzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
- Freiwillig gesetzlich versichert: Beiträge können anfallen, abhängig von Ihren Einnahmen und der Beitragsbemessungsgrenze.
- Privat versichert: Kein zusätzlicher einkommensabhängiger Beitrag auf die Auszahlung. Ihren normalen Tarifbeitrag zahlen Sie weiter.
Die konkrete Auszahlungsform und zusätzliche ungeförderte Einzahlungen prüfen wir gesondert. Der Rechner zieht keine Versicherungsbeiträge ab.
Was erhalten meine Hinterbliebenen?
Wenn Sie während der Ansparphase versterben:
Das Guthaben Ihres Altersvorsorge-Depots kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf einen eigenen Altersvorsorgevertrag Ihres Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners übertragen werden. Die staatliche Förderung bleibt dabei erhalten.
Erhalten andere berechtigte Personen das Geld, müssen grundsätzlich die darauf entfallenden Zulagen und zusätzlichen Steuervorteile zurückgezahlt werden. Der verbleibende Betrag wird ausgezahlt.
Wenn Sie während der Auszahlungsphase versterben:
Bei einem Auszahlungsplan gelten für das restliche Depotguthaben grundsätzlich dieselben Regeln.
Bei einer lebenslangen Rente enden die Zahlungen grundsätzlich mit Ihrem Tod. Haben Sie eine Rentengarantiezeit vereinbart, können Hinterbliebene bis zum Ende dieser Zeit weitere Zahlungen erhalten.
Wie Sie Ihre Angehörigen absichern möchten, besprechen wir gemeinsam mit Ihnen.
Wann kann ich das Geld nutzen?
Das Depot ist für den Ruhestand gedacht. Die reguläre Auszahlung beginnt grundsätzlich zwischen 65 und 70 Jahren; Ausnahmen sind möglich. Bis zu 30 % können zu Beginn auf einmal ausgezahlt werden. Der Rest dient einer lebenslangen Rente oder einem Auszahlungsplan mindestens bis zum 85. Geburtstag.
Eine vorzeitige Auszahlung kann zur Rückzahlung der Förderung führen.
Ist Vorsorge mit Garantie möglich?
Welche Garantie angeboten wird, hängt vom konkreten Produkt ab. Der gesetzliche Rahmen ermöglicht neben Altersvorsorgedepots ohne Garantie auch geförderte Garantieprodukte. Damit ist noch nicht gesagt, welcher Anbieter welches Angebot tatsächlich bereitstellt.
Falls ein Produkt beispielsweise eine 80-%-Beitragsgarantie vorsieht, bestimmen die Vertragsbedingungen, welche Einzahlungen abgesichert sind und zu welchem Zeitpunkt die Garantie gilt. Die hier errechneten Gewinne sind dadurch nicht garantiert.
Sie möchten mit Garantie vorsorgen? Wir besprechen Ihre Wünsche, Ihre persönliche Situation und Ihre Fragen. Sobald konkrete Angebote vorliegen, prüfen wir deren Garantien, Kosten und Bedingungen sowie die passende spätere Auszahlung.
Dieser Rechner zeigt eine mögliche Entwicklung. Er bildet kein bestimmtes Anbieterprodukt ab und sagt keine Produktgarantie oder verbindliche Rentenhöhe zu.
Jahresübersicht
| Jahr | Eigene Beiträge kumuliert | Zulagen kumuliert | Depotwert |
|---|
Wie rechnet dieses Modell?
Beginn am 1. Januar 2027. Volle Sparjahre bis zum gewählten Auszahlungsalter. Beiträge am Monatsende; Zulagen vereinfachend am Jahresende desselben Beitragsjahres. Die tatsächliche Gutschrift kann später erfolgen. Kinderzulagen werden aus dem Geburtsjahr bis einschließlich des Kalenderjahrs des angenommenen 18. Geburtstags berechnet. Optional kann je Kind eine Fortdauer bis zum Kalenderjahr des 25. Geburtstags angenommen werden. Dies bestätigt keinen individuellen Kindergeldanspruch; das Geburtsjahr allein erlaubt keine vollständige Anspruchsprüfung. Keine Wiederanlage von Steuererstattungen. Konstante Beiträge, Förderregeln und Rendite über die ganze Laufzeit. Kosten des späteren Produkts werden nicht abgezogen.
Grundzulage: 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag/Jahr und 25 % auf den weiteren Beitrag bis insgesamt 1.800 €; höchstens 540 €. Kinderzulage: 100 % des Eigenbeitrags, maximal 300 € je zugeordnetem berechtigtem Kind und Jahr. Unter 120 € Eigenbeitrag/Jahr werden keine Zulagen angesetzt. Einmaliger Startbonus von 200 €, wenn ausgewählt und am 1. Januar 2027 jünger als 25 Jahre. Eine frühere Nutzung und die übrigen Voraussetzungen müssen geklärt sein.
Die gewählte Jahresrendite wird in einen gleichwertigen monatlichen Wachstumsfaktor umgerechnet. Kosten, Inflation, spätere Steuern und mögliche Abgaben sind nicht eingerechnet. Der angezeigte Wert ist ein nominaler Betrag vor diesen Abzügen, keine Kaufkraft- oder Nettoberechnung.
Grenzen der Modellrechnung und Datenschutz
Angenommen wird ein eigener Förderanspruch und die vollständige Nutzung der Zulagen für dieses Depot. Eine Förderung nur über den Ehepartner, die Aufteilung auf mehrere Verträge und ein Vergleich mit bestehendem Riester werden nicht berechnet. Für das Modell gibt es keine zusätzliche Steuererstattung und keine spätere Nettorentenberechnung. Beiträge bis zur Zulagengrenze und zusätzliche Beiträge wachsen mit derselben angenommenen Rendite vor Kosten.
Die Eingaben bleiben nur in dieser geöffneten Seite. Keine Speicherung, kein Tracking und keine Übermittlung durch den Rechner. Druck und PDF erfolgen über Ihren Browser.
Informationsstand und Quellen
Informationsstand: 21. Oktober 2026. Die Erläuterungen und Förderbeträge beruhen auf den derzeit veröffentlichten gesetzlichen Regelungen und Informationen der zuständigen Behörden.
- Bundesregierung: Reform der privaten Altersvorsorge, 01.06.2026
- Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur Reform
- Bundesagentur für Arbeit: Kindergeld und Anspruch ab 18 Jahren
- § 93 EStG: Förderung bei vorzeitiger Auszahlung und Todesfall
- § 229 SGB V: Versorgungsbezüge · § 240 SGB V: freiwillige Mitglieder
- § 87 EStG: Aufteilung der Zulage bei mehreren Verträgen
- Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156
